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HINWEIS:
Zu den aufgeführten Distanzstücken sind noch Distanzstücke mit 30 mm (1.2 in.) möglich. Falls erwünscht, können diese Distanzstücke auch verdoppelt werden. Somit werden 60 mm (2.36 in.) erreicht. Die Spurweiten erhöhen sich dadurch um 60 mm (2.36 in.) bzw. um 120 mm (4.72 in.).
HINWEIS:
In der Bundesrepublik Deutschland darf bei Straßenfahrt eine Gesamtbreite des Fahrzeuges von 2,50 m (98 in.) nicht überschritten werden.
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