Augenkontakt vermeiden.
ACHTUNG:
Auch die geschlossene Kabine schützt nicht vor dem Einatmen gefährlicher Pestizide.
1.
Beim Arbeiten in einer Umgebung, in der Pestizide versprüht werden, müssen Hemden mit langen Ärmeln, lange Hosen, Schuhe und Socken getragen werden.
2.
Wenn laut Gebrauchsanweisung des jeweiligen Mittels Atemschutz notwendig ist, so ist ein solcher auch in der Kabine zu tragen.
3.
Die vom Pestizidhersteller vorgeschriebene Schutzausrüstung muß getragen werden, wenn die Kabine verlassen wird:
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um einen mit Pestiziden behandelten Bereich zu betreten
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um Arbeiten an Ausrüstung vorzunehmen, welche mit Pestiziden in Berührung gekommen ist (z.B. Säubern, Auswechseln oder Einstellen von Sprühdüsen)
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um Pestizide zu mischen oder nachzufüllen.
4.
Beim Wiedereinsteigen in die Kabine muß die Schutzausrüstung abgelegt werden und entweder außerhalb der Kabine in einem geschlossenen Behälter oder in der Kabine in einem pestizidsicheren Behältnis (z.B. einer Plastiktüte) gelagert werden.
5.
Vor dem Einsteigen in die Kabine, Schuhe oder Stiefel von Erde oder anderen Stoffen, welche möglicherweise mit Pestiziden in Berührung gekommen sind, reinigen.
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