Augenkontakt vermeiden.

Auch die geschlossene Kabine schützt nicht vor dem Einatmen gefährlicher Pestizide. Wenn laut Gebrauchsanweisung des jeweiligen Mittels Atemschutz notwendig ist, so ist ein solcher auch in der Kabine zu tragen.

Soll die Kabine verlassen werden, so muß Schutzausrüstung nach Vorschrift des Pestizidherstellers getragen werden. Beim Wiedereinsteigen in die Kabine muß die Schutzausrüstung abgelegt werden und entweder außerhalb der Kabine in einem geschlossenen Behälter oder in der Kabine in einem pestizidsicheren Behältnis (z.B. einer Plastiktüte) gelagert werden.

Vor dem Einsteigen in die Kabine, Schuhe oder Stiefel von Erde oder anderen Stoffen, welche möglicherweise mit Pestiziden in Berührung gekommen sind, reinigen.

TS220
TS272

DX,CABS -29-03MAR93-1/1