Kontakt mit landwirtschaftlichen Chemikalien vermeiden

TS220-UN-15APR13

TS272-UN-23AUG88
ACHTUNG: Die geschlossene Kabine schützt nicht vor dem
Einatmen von Dampf, Aerosolen oder Staub.
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Beim Arbeiten in einer Umgebung, in der Pestizide versprüht
werden, müssen Hemden mit langen Ärmeln, lange Hosen, Schuhe
und Socken getragen werden.
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Wenn laut Gebrauchsanweisung des jeweiligen Mittels ein Atemschutzgerät
notwendig ist, muss auch in der Kabine ein geeigneter Atemschutz getragen
werden.
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Die vom Pestizidhersteller vorgeschriebene Schutzausrüstung
muss getragen werden, wenn die Kabine verlassen wird:
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um einen mit Pestiziden behandelten Bereich zu betreten,
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um Arbeiten an Ausrüstung vorzunehmen, die mit Pestiziden
in Berührung gekommen ist (z.B. Säubern, Auswechseln oder
Einstellen von Sprühdüsen),
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um Pestizide zu mischen oder nachzufüllen
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Beim Wiedereinsteigen in die Kabine muss die Schutzausrüstung
abgelegt werden und entweder außerhalb der Kabine in einem geschlossenen
Behälter oder in der Kabine in einem pestizidsicheren Behältnis
(z.B. einer Plastiktüte) gelagert werden.
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Vor dem Einsteigen in die Kabine Schuhe oder Stiefel von Erde
oder anderen Stoffen, die möglicherweise mit Pestiziden in Berührung
gekommen sind, reinigen.
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