Zusatzsteuergeräte - Hydraulikschläuche am Frontkraftheber anschließen oder trennen (falls vorhanden)

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X9811-UN-23AUG88

LX234751
LX234751-UN-14OCT15

LX234608
LX234608-UN-24MAR15

LX234606
LX234606-UN-24MAR15

A - Sperrhebel für Zusatzsteuergeräte

B - Verriegelungsring, Multifunktionshebel mechanisch

C - Anschlusskupplungen des SCV II am Frontkraftheber

D - Absperrventil am Frontkraftheber


ACHTUNG: Austretende Hochdruckflüssigkeit kann die Haut durchdringen und schwere Verletzungen verursachen. Zur Vermeidung dieser Gefahr vor dem Trennen von Leitungen die Anlage drucklos machen.

Wenn ein Unfall passiert, sofort einen Arzt konsultieren. In die Haut eingedrungene Flüssigkeit muss innerhalb weniger Stunden chirurgisch entfernt werden; andernfalls kann es zu schweren Gewebsschäden (Gangrän) kommen.

ACHTUNG: Verletzungen vermeiden. Den Motor abstellen, den Hebel des Zusatzsteuergeräts in Neutralstellung bringen und die Bedienelemente für Zusatzsteuergeräte sperren, bevor Anbaugeräte angebracht werden, um Bewegungen des Anbaugeräts zu vermeiden.

ACHTUNG: Vor dem Anschließen oder Trennen von Hydraulikschläuchen die Sperrfunktion der Sperrhebel (A) oder Verriegelungsring (B) einlegen, um eine Bewegung der Anbaugeräte und die Gefahr von Verletzungen zu vermeiden.

WICHTIG: Hydraulikschläuche können durch Krafteinwirkung, Knicke, Alterung und Witterung beschädigt werden. Schläuche regelmäßig prüfen.

Jeglicher Schmutz, Staub oder Fremdmaterial kann das Hydrauliksystem beschädigen. Hydraulikschläuche und Zusatzsteuergeräte gründlich reinigen, bevor das Anbaugerät an den Traktor angeschlossen wird.

WICHTIG: Dampf- oder Hochdruckreinigung in der Umgebung der Zusatzsteuergeräte und der Elektronik kann die Ausrüstung beschädigen. Bei Hochdruckreinigern mit einem Druck von mehr als 6895 kPa (69 bar) (1000 psi) muss ein Mindestabstand von 200 mm (8 in.) zu den Anschlüssen eingehalten werden.

HINWEIS: Hydraulische Anschlüsse an der Vorderseite des Traktors und/oder unter der rechten Trittstufe (falls vorhanden) werden über den Multifunktionshebel betätigt.


Hydraulikschläuche anschließen

  1. Bedienelemente für Zusatzsteuergeräte sperren:

    • Bedienhebel für Zusatzsteuergeräte mit den Hebeln (A) sperren.
    • Multifunktionshebel (mechanisch)1 mit Verriegelungsring (B) sperren.

  2. Absperrventil (D) am Frontkraftheber sperren.

  3. Staubkappen/Stopfen reinigen.

  4. WICHTIG: Darauf achten, dass die Hydraulikschläuche der Anbaugeräte vorschriftsmäßig an die Anschlusskupplungen angeschlossen werden. Wenn die Schlauchanschlüsse vertauscht sind, wird die Maschine nicht wie erwartet auf die Systemsteuerung reagieren.

    Belegung der Anschlusskupplungen
    am Frontkraftheber

    Einfahren = Anschluss oben

    Ausfahren = Anschluss unten

    Staubkappen/Stopfen öffnen, um die Anschlüsse freizulegen.

  5. Schläuche fest in die Anschlusskupplungen drücken.


Hydraulikschläuche trennen

ACHTUNG: Verletzungen vermeiden. Bevor Anbaugeräte abgehängt werden, das Anbaugerät auf den Boden absenken und Bedienelemente für Zusatzsteuergeräte sperren, um Bewegungen des Anbaugeräts zu vermeiden.

  1. Das Anbaugerät auf den Boden absenken.

  2. Bei laufendem Motor die Zusatzsteuergeräte einige Sekunden lang in die Schwimmstellung bringen.

  3. Bedienelemente für Zusatzsteuergeräte sperren:

    • Bedienhebel für Zusatzsteuergeräte mit den Hebeln (A) sperren.
    • Multifunktionshebel (mechanisch)1 mit Verriegelungsring (B) sperren.

  4. Absperrventil (D) am Frontkraftheber sperren.

  5. WICHTIG: Beim Trennen der Schläuche der Zusatzsteuergeräte nicht mit Gewalt ziehen oder daran ruckeln, da dies zu Beschädigung der Schlauchenden und der Anschlusskupplungen der Zusatzsteuergeräte führen kann. Wenn sich die Schläuche nicht leicht abnehmen lassen, bei laufendem Motor das Zusatzsteuergerät einige Sekunden in die Schwimmstellung bringen, um den Druck im Hydrauliksystem abzubauen.

    Schläuche gerade aus den Anschlusskupplungen ziehen.

  6. Staubkappen schließen, um Anschlusskupplungen abzudecken.

1 falls vorhanden

OULXA64,000399C-29-20151028