Sicherheitshinweis zum nachträglichen Einbau von elektrischen und elektronischen Geräten und/oder Komponenten

Die Maschine ist mit elektronischen Komponenten ausgestattet, deren Funktion durch elektromagnetische Aussendungen anderer Geräte beeinflusst werden kann. Solche Beeinflussungen können zu Gefährdungen von Personen führen. Deshalb folgende Sicherheitshinweise beachten:

Ein Eingriff in das elektrische Bordnetz des Traktors ist nicht gestattet. Eine nachträgliche Installation von elektrischen und elektronischen Geräten und/oder Komponenten in die Maschine darf nur über vorhandene Anschlusssteckdosen oder vorgesehene Anschlussstecker erfolgen. In jedem Fall muss der Verwender eigenverantwortlich prüfen, ob die Installation Störungen der Fahrzeugelektronik oder anderer Komponenten verursacht. Dies gilt insbesondere für:

  • Gerätesteuereinheiten/Monitore
  • Leistungsmonitore
  • Audio-/Video- und Kommunikationssysteme

Es ist vor allem darauf zu achten, dass die nachträglich installierten elektrischen/elektronischen Bauteile der EMV-Richtlinie 2004/108/EC in der jeweils geltenden Fassung entsprechen und das CE-Kennzeichen tragen.

Für den nachträglichen Einbau mobiler Kommunikationssysteme (z.B. Funk, Telefon) müssen zusätzlich insbesondere folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Es dürfen nur Geräte mit Zulassung gemäß den gültigen Landesvorschriften (z.B. BZT-Zulassung in Deutschland) eingebaut werden.
  • Das Gerät muss fest installiert werden.
  • Der Betrieb von portablen oder mobilen Geräten innerhalb des Fahrzeugs ist nur über eine Verbindung zu einer fest installierten Außenantenne zulässig.
  • Das Sendeteil ist räumlich getrennt von der Fahrzeug-Elektronik einzubauen.
  • Beim Antenneneinbau ist auf eine fachgerechte Installation mit guter Masseverbindung zwischen Antenne und Fahrzeugmasse zu achten.

Für die Verkabelung und Installation sowie die max. zulässige Stromabnahme sind zusätzlich die Einbauanleitungen des Maschinen-Herstellers zu beachten.

LX,OMTRAK,EMV-29-20110715