Kontakt mit landwirtschaftlichen Chemikalien vermeiden

TS220
TS220-UN-15APR13

TS272
TS272-UN-23AUG88


ACHTUNG: Die geschlossene Kabine schützt nicht vor dem Einatmen von Dampf, Aerosolen oder Staub.

  1. Beim Arbeiten in einer Umgebung, in der Pestizide versprüht werden, müssen Hemden mit langen Ärmeln, lange Hosen, Schuhe und Socken getragen werden.

  2. Wenn laut Gebrauchsanweisung des jeweiligen Mittels ein Atemschutzgerät notwendig ist, muss auch in der Kabine ein geeigneter Atemschutz getragen werden.

  3. Die vom Pestizidhersteller vorgeschriebene Schutzausrüstung muss getragen werden, wenn die Kabine verlassen wird:

    • um einen mit Pestiziden behandelten Bereich zu betreten,
    • um Arbeiten an Ausrüstung vorzunehmen, die mit Pestiziden in Berührung gekommen ist (z.B. Säubern, Auswechseln oder Einstellen von Sprühdüsen),
    • um Pestizide zu mischen oder nachzufüllen

  4. Beim Wiedereinsteigen in die Kabine muss die Schutzausrüstung abgelegt werden und entweder außerhalb der Kabine in einem geschlossenen Behälter oder in der Kabine in einem pestizidsicheren Behältnis (z.B. einer Plastiktüte) gelagert werden.

  5. Vor dem Einsteigen in die Kabine Schuhe oder Stiefel von Erde oder anderen Stoffen, die möglicherweise mit Pestiziden in Berührung gekommen sind, reinigen.

DX,CABS1-29-20091026