Sicherheitshinweis zum nachträglichen Einbau von elektrischen
und elektronischen Geräten und/oder Komponenten
Die Maschine ist mit elektronischen Komponenten ausgestattet,
deren Funktion durch elektromagnetische Aussendungen anderer Geräte
beeinflusst werden kann. Solche Beeinflussungen können zu Gefährdungen
von Personen führen. Deshalb folgende Sicherheitshinweise beachten:
Ein Eingriff in das elektrische Bordnetz des Traktors ist nicht
gestattet. Eine nachträgliche Installation von elektrischen und
elektronischen Geräten und/oder Komponenten in die Maschine darf
nur über vorhandene Anschlusssteckdosen oder vorgesehene Anschlussstecker
erfolgen. In jedem Fall muss der Verwender eigenverantwortlich prüfen,
ob die Installation Störungen der Fahrzeugelektronik oder anderer
Komponenten verursacht. Dies gilt insbesondere für:
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Gerätesteuereinheiten/Monitore
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Leistungsmonitore
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Audio-/Video- und Kommunikationssysteme
Es ist vor allem darauf zu achten, dass die nachträglich
installierten elektrischen/elektronischen Bauteile der EMV-Richtlinie
2004/108/EC in der jeweils geltenden Fassung entsprechen und das CE-Kennzeichen
tragen.
Für den nachträglichen Einbau mobiler Kommunikationssysteme
(z.B. Funk, Telefon) müssen zusätzlich insbesondere folgende
Anforderungen erfüllt werden:
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Es dürfen nur Geräte mit Zulassung gemäß
den gültigen Landesvorschriften (z.B. BZT-Zulassung in Deutschland)
eingebaut werden.
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Das Gerät muss fest installiert werden.
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Der Betrieb von portablen oder mobilen Geräten innerhalb
des Fahrzeugs ist nur über eine Verbindung zu einer fest installierten
Außenantenne zulässig.
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Das Sendeteil ist räumlich getrennt von der Fahrzeug-Elektronik
einzubauen.
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Beim Antenneneinbau ist auf eine fachgerechte Installation mit
guter Masseverbindung zwischen Antenne und Fahrzeugmasse zu achten.
Für die Verkabelung und Installation sowie die max. zulässige
Stromabnahme sind zusätzlich die Einbauanleitungen des Maschinen-Herstellers
zu beachten.
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LX,OMTRAK,EMV-29-20110715
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