Hinweise zur Spurverstellung bei Vorderrädern mit Felgen
für 2, 8 und 16 Positionen

LX1056769-UN-12NOV12
Nur bei Traktoren 6140R und 6150R

LX1056770-UN-12NOV12
Nur bei Traktoren 6170R bis 6210R
A - 480 N˙m (355 lb.-ft.)
B - 210 N˙m (155 lb.-ft.)
C - 480 N˙m (355 lb.-ft.)
D - 310 N˙m (230 lb.-ft.)
Nach der Spureinstellung die Radschrauben anziehen.
WICHTIG: Nach der Spureinstellung die Freigängigkeit
der Räder prüfen und Kotflügel auf die neue Spurweite
einstellen. Hierzu Lenkung in beide Richtungen voll einschlagen und
Achse bis zu den Anschlägen pendeln. Lenkanschläge
so einstellen, dass Radberührungen mit Traktorkomponenten verhindert
werden.
WICHTIG: Der axiale Abstand zwischen Reifen und Kotflügel
darf nicht kleiner als 40 mm (1.57 in.)1 sein. Der radiale Abstand zwischen Reifen
und Kotflügel darf nicht kleiner als 60 mm (2.36 in.)1 sein.
Werden auf die Reifen Schneeketten montiert, muss der Mindestabstand
von den Reifen zu den Kotflügeln (axial und radial) 100 mm (3.94
in.) betragen.
HINWEIS: Bei Frontladerarbeiten darf eine Spurweite von 1,90 m
(75 in.) nicht überschritten werden.
Bei Vorderrädern mit Felgen für
2 Positionen
Die Spurweite kann durch den Anbau der kompletten Räder
auf der anderen Traktorseite geändert werden. Dabei die Laufrichtung
der Reifen beachten.
Bei Vorderrädern mit Felgen für
8 und 16 Positionen
Die Spurweite kann durch Versetzen oder Umdrehen der Felgen
verstellt werden.
Zusätzlich können die kompletten Räder auf der
jeweils anderen Seite des Traktors montiert werden. Dabei Laufrichtung
der Reifen beachten.
Nach der Einstellung Radschrauben mit dem vorgeschriebenen Drehmoment
anziehen (siehe Abschnitt Einlaufzeit).
Die Stellungen der Radschüsseln und Vorderradfelgen zueinander
in den einzelnen Spurweiten sind in den folgenden Abbildungen gezeigt.
Diese sind vor der Spurverstellung zu beachten.
WICHTIG: Nach einer Spureinstellung das Anzugsmoment der Radmuttern
nach 4 und 8, sowie des öfteren innerhalb der nächsten 100
Betriebsstunden prüfen.
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1 Nur für Europa. In nicht europäischen
Ländern wird ein Mindestabstand von 25 mm (1,0 in.) empfohlen.
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OULXA64,0002945-29-20140509
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