Spurverstellung bei Hinterrädern mit Felgen für 8 Positionen - Verstellachse (Traktoren 6170R bis 6210R)

WICHTIG: Hinweise zur Spurverstellung beachten und Radschrauben festziehen. Siehe Radschrauben der Hinterräder festziehen (bei Verstellachsen).

WICHTIG: Nach der Spureinstellung die Freigängigkeit der Räder prüfen.

Berührungen der Reifen mit Unterlenkern oder Hubspindeln sind zu vermeiden. Der Abstand der Hubspindel zum Reifen kann vergrößert werden, indem man die Hubspindeln in der vorderen Bohrung der Unterlenker montiert.

Wenn die Unterlenker angehoben werden, auch wenn kein Anbaugerät transportiert wird, müssen die Stabilisierungsstreben (hydraulische oder mechanische) verriegelt werden.

Kommt es trotz aller Maßnahmen zur Berührung mit Unterlenker oder Hubspindel, so muss eine größere Spurweite eingestellt werden.

HINWEIS: Die dargestellten Spurweiten beziehen sich auf die kurzen Verstellachsen.

Für die maximale Spurweite der mittleren und kurzen Verstellachsen müssen folgende Werte davon abgezogen werden:

• mittlere Verstellachsen: 206 mm (8.11 in.)

• kurze Verstellachsen: 462 mm (18.19 in.)

LX1056801
LX1056801-UN-23MAY14

Spurverstellung bei Hinterrädern mit Felgen für 8 Positionen - Verstellachse


 

Spurweiteneinstellung (Hinterräder)

Anordnung von Felge und Radschüssel

   

Spurweiteneinstellung (Hinterräder)

Anordnung von Felge und Radschüssel

Bereifung:

Minimal (1)

Maximal (2)

 

Bereifung:

Minimal (1)

Maximal (2)

520/85R42

1622 mm

3173 mm*

 

650/75R38

1757 mm

3151 mm*

(63.86 in.)

(124.92 in.)*

 

(69.17 in.)

(124.05 in.)*

520/85R46

1624 mm

3155 mm*

 

650/75R42

1757 mm

3151 mm*

(63.94 in.)

(124.21 in.)*

 

(69.17 in.)

(124.05 in.)*

580/70R42

1657 mm

3173 mm*

 

650/85R38

1757 mm

3151 mm*

(65.24 in.)

(124.92 in.)*

 

(69.17 in.)

(124.05 in.)*

620/70R42

1736 mm

3151 mm*

 

710/70R38

1796 mm

3151 mm*

(68.35 in.)

(124.05 in.)*

 

(70.71 in.)

(124.05 in.)*

650/65R42

1757 mm

3151 mm*

 

710/70R42

1796 mm

3151 mm*

(69.17 in.)

(124.05 in.)*

 

(70.71 in.)

(124.05 in.)*

* Gesamtbreite des Fahrzeuges größer 2,55 m, die regionale Straßenverkehrszulassungsordnung ist zu beachten.

OULXA64,0002952-29-20140523