Zertifizierungsaufkleber für Abgassteuerung

RG33429
RG33429-UN-04FEB21

Aufkleber für Motor-Abgaszertifizierung


ACHTUNG: Für Nutzer oder Vertriebspartner können Gesetze gelten, die schwere Strafen für Manipulationen an der Abgasreinigungsanlage vorsehen.

Die Gewährleistung auf Abgasbegrenzung bezieht sich auf von John Deere vertriebene Motoren, die durch die Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (EPA) und/oder die kalifornische Luftreinhaltungsbehörde (CARB) zertifiziert wurden und die in den USA und Kanada bei straßenungebundenen Maschinen eingesetzt werden. Das Vorhandensein eines solchen Abgasbescheinigungsaufklebers am Motor bedeutet, dass der Motor von der EPA und/oder CARB zugelassen ist. EPA- und CARB-Gewährleistungen gelten nur für neue Motoren, die mit dem Zertifizierungsaufkleber versehen sind und die wie oben beschrieben in den betreffenden geographischen Regionen verkauft werden. Das Vorhandensein einer EU-Nummer bedeutet, dass der Motor gemäß Verordnung (EU) 2016/1628 und ergänzenden Rechtsvorschriften von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zertifiziert wurde. Die EPA- und/oder CARB-Gewährleistungen auf Abgasbegrenzung gelten nicht für EU-Mitgliedsstaaten.

Auf dem Aufkleber befindet sich das betreffende EPA- und/oder CARB-Regulierungsjahr. Das Regulierungsjahr legt fest, welche Gewährleistungserklärung auf den Motor zutrifft. Siehe “Gewährleistungserklärung für Abgasbegrenzungssysteme straßenungebundener Maschinen (Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (EPA))” und “Gewährleistungserklärung für Abgasbegrenzungssysteme straßenungebundener Maschinen (kalifornische Luftreinhaltungsbehörde (CARB)) – Selbstzündung”. Falls zusätzliche Gewährleistungserklärungen zu einem Regulierungsjahr benötigt werden, die Seite www.JohnDeere.com besuchen oder die nächste John Deere-Kundendienstwerkstatt aufsuchen.

Gesetze zu Abgasbegrenzungssystemen

Laut Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (EPA) und kalifornischer Luftreinhaltungsbehörde (CARB) ist es verboten, jegliche Vorrichtungen oder Konstruktionselemente, die an oder in Motoren/Maschinen entsprechend der gültigen Emissionsbestimmungen an- oder eingebaut sind, vor oder nach Verkauf und Lieferung des Motors/der Maschine an den Endkäufer auszubauen oder funktionsuntüchtig zu machen.

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